Praxis für Chinesische Medizin und Philosophie

Termine

Behandlungskosten

Allgemeine Hinweise: Die Abrechnung richtet sich nach dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker, aknn dise aber überschreiten. Die Kosten der Behandlung (Akupunktur/chinesische Arzneimitteltherapie) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Bei Privatversicherten (private Krankenversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherung) kann das Honorar entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet werden, dies hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, in welchem Umfang die Behandlung erstattet wird. Kosten die nicht von der privaten Versicherung abgedeckt sind, sind vom Patienten selbst zu tragen.
Falls die Behandlung erstattet wird, reichen Sie die Rechnung zur Rückerstattung einfach direkt bei Ihrer Privatkasse, Beihilfe oder Zusatzversicherung ein.

Nicht alle Kassen erstatten die Kosten der chinesischen Heilkräuter.

Behandlungskosten

Erstbehandlung Chinesische Medizin mit ausführlicher Erstanamnese: 150.- €
Folgebehandlung: 120.-€